Das seit dem 14. August 2006 in Kraft getretene Gesetz fordert bis zum 10. September 2014 von jedem im gewerblichen Kraftverkehr eingesetzten Fahrer den Nachweis von fachspezifischen Schulungen. Diese umfassen fünf festgelegte Themenblöcke mit einer Gesamtdauer von 35 Stunden. Fahrern und Unternehmen, die diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, drohen empfindliche Geldstrafen.
2014 scheint zwar heute noch in weiter Ferne, doch um einem erheblichen Arbeitsausfall kurz vor dem Stichtag aus dem Weg zu gehen, sollten Sie schon heute daran denken, sich bzw. Ihre Mitarbeiter schulen zu lassen.
Außerdem profitieren Sie von geringeren kraftstoffverbräuchen, höherer Sicherheit für Fahrer, Fahrzeug und Ladung sowie einer besseren Kenntnis über die Vorschriften im Güterkraftverkehr. |